Nutzen Sie gemeinsam mit 4voice die Chancen des Krankenhauszukunftsgesetzes!
Digitale Sprachverarbeitung ist förderfähig
Nach § 14a Absatz 2 Satz 1 Punkt 3 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes ist „die Einrichtung von Systemen, die eine automatisierte und sprachbasierte Dokumentation von Pflege-und Behandlungsleistungen unterstützen“, förderfähig.
Damit können Sie Fördermittel für den Einsatz von Spracherkennung beantragen.
Mit einer zeit- und ortsunabhängigen Spracherfassung und anschließender Spracherkennung können Sie Ihre Dokumentation nicht nur digitalisieren, sondern auch nachhaltig qualitativ verbessern und wertvolle Zeit sparen!
Wir unterstützen Sie:
- mit unseren Lösungen für lokale und mobile Spracherkennung inkl. Optionen zur Sprachsteuerung für eine digitale und hygienische Dokumentation
- mit Schnittstellen zum KIS für eine verwechslungssichere Zuordnung von Diktaten zum jeweiligen Patienten
- mit unserer langjährigen Erfahrung im Bereich Change Management beim Umstieg von analoger auf digitale Dokumentation
Besprechen Sie jetzt Ihre Digitalisierungspläne mit uns – wir beraten Sie gern und helfen Ihnen dabei, die Chancen aus dem KHZG bestmöglich zu nutzen!