Nutzen Sie gemeinsam mit 4voice die Chancen des Krankenhauszukunftsgesetzes!

Digitale Sprachverarbeitung ist förderfähig

Nach § 19 Absatz 1 Nr. 3 des Krankenhausstrukturfondverordnung ist „die Einrichtung von Systemen, die eine automatisierte und sprachbasierte Dokumentation von Pflege-und Behandlungsleistungen unterstützen“, förderfähig!

Mit Spracherkennung können Sie Ihre Dokumentation nicht nur digitalisieren, sondern auch nachhaltig qualitativ verbessern und wertvolle Zeit sparen!

Wir unterstützen Sie mit:

  • unseren Spracherkennungslösungen für Medizin und Pflege
  • Schnittstellen zum KIS für eine verwechslungssichere Zuordnung von Diktaten
  • unserer langjährigen Erfahrung beim Umstieg von analoger auf digitale Dokumentation

Besprechen Sie jetzt Ihre Digitalisierungspläne mit uns – wir beraten Sie gern und helfen Ihnen dabei, die Chancen aus dem KHZG bestmöglich zu nutzen!

Eckdaten zum Krankenhauszukunftsgesetz

Mit dem Krankenhauszukunftsgesetz investiert die Bundesregierung in die landesweite digitale Modernisierung von Krankenhäusern, um digitale Lücken zu schließen und eine qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung auch weiterhin sicherzustellen.

Über den Krankenhauszukunftsfond (KHZF) des Bundesamts für Soziale Sicherung (BAS) stellt der Bund rund 3 Milliarden Euro bereit. Weitere 1,3 Milliarden Euro steuern die jeweiligen Länder bei.

Mit dem Gesetz wird das durch die Koalition am 3. Juni 2020 beschlossene „Zukunftsprogramm Krankenhäuser“ umgesetzt.

Ausführliche Informationen zum Krankenhauszukunftgesetz finden Sie auf den Seiten des Bundesamts für Soziale Sicherung und des Bundesministeriums für Gesundheit.

Dort stehen auch die entsprechende Fördermittelrichtlinie und der genaue Wortlaut des Krankenhauszukunftsgesetzes zum Download bereit.

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