Nutzen Sie gemeinsam mit 4voice die Chancen des Krankenhauszukunftsgesetzes!
Digitale Sprachverarbeitung ist förderfähig
Nach § 19 Absatz 1 Nr. 3 des Krankenhausstrukturfondverordnung ist „die Einrichtung von Systemen, die eine automatisierte und sprachbasierte Dokumentation von Pflege-und Behandlungsleistungen unterstützen“, förderfähig!
Mit Spracherkennung können Sie Ihre Dokumentation nicht nur digitalisieren, sondern auch nachhaltig qualitativ verbessern und wertvolle Zeit sparen!
Wir unterstützen Sie mit:
- unseren Spracherkennungslösungen für Medizin und Pflege
- Schnittstellen zum KIS für eine verwechslungssichere Zuordnung von Diktaten
- unserer langjährigen Erfahrung beim Umstieg von analoger auf digitale Dokumentation
Besprechen Sie jetzt Ihre Digitalisierungspläne mit uns – wir beraten Sie gern und helfen Ihnen dabei, die Chancen aus dem KHZG bestmöglich zu nutzen!