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KHZG-Förderung mit uns umsetzen.
Setzen Sie den KHZG-Fördertatbestand 3.2
mit uns um
Spracherkennung ist förderfähig - Wir unterstützen Sie dabei!
Entdecken Sie, wie wir Ihnen helfen können, Pflege- und Behandlungsdokumentationen effizient zu digitalisieren und dabei die finanzielle Unterstützung des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG) optimal zu nutzen.
Als autorisierter Umsetzungspartner gemäß § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 der Krankenhausstrukturfondsverordnung (KHSFV) sind wir darauf spezialisiert, geförderte Digitalisierungsprojekte erfolgreich umzusetzen. Erfahren Sie mehr über die KHZG Fördertatbestände und wie Spracherkennung im Rahmen des KHZG Ihre Einrichtung voranbringen kann.
Unsere Spracherkennung erfüllt die KHZG-Muss-Kriterien
Spracheingabe & -erfassung
Unsere Technologie kann Informationen per Spracheingabe und -erfassung verstehen und effizient einordnen.
Sprachgesteuerte Navigation
Durch die Nutzung von Sprachsteuerung können Sie mühelos durch Dokumentationsvorlagen navigieren und so die Effizienz Ihrer Arbeitsprozesse steigern.
Akzentverständnis
Egal welchen Akzent die Nutzerinnen und Nutzer haben, unsere Spracherkennungstechnologie versteht sie präzise und zuverlässig.
Integration in elektronische Patientenakte (ePA)
Die Spracherkennung ist nahtlos in die elektronische Patientenakte integrierbar, wodurch ein reibungsloser Informationsfluss gewährleistet ist.
Individuelle Sprachprofile
Individueller Sprachprofile steigern die Benutzerfreundlichkeit und optimieren die Genauigkeit der Spracherkennung.
Strukturierte Dokumentation in der ePA
Die von uns angebotene Spracherkennung ermöglicht die Ablage der Dokumentationseinträge strukturiert über das KIS in die elektronische Fallakte.
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