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KHZG: Von der Förderung zur Pflicht –Was Kliniken jetzt wissen müssen

  • katharinalehner07
  • 27. Aug.
  • 2 Min. Lesezeit

Das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) stellt Kliniken vor eine neue Realität: Ab 2027 müssen sie den tatsächlichen Nutzungsgrad der geförderten Digitalisierungsprojekte nachweisen. Besonders relevant wird das für IT-Entscheider im Gesundheitswesen und für Nutzer von Spracherkennungslösungen wie Dragon Medical One.


Fehlender KHZG-Nutzungsnachweis kommt teuer
Werden Lösungen nicht genutzt, drohen ab 2027 empfindliche Strafzahlungen.

Gesetzliche Pflicht: Nutzung statt nur Förderung


Das KHZG wurde 2020 verabschiedet, mit dem Ziel, die Digitalisierung in deutschen Krankenhäusern voranzutreiben. Nach einer intensiven Förderphase und der Auftragsvergabe beginnt ab 2025 die Verfügbarkeit der geförderten Dienste.

Ab 2027 gilt jedoch: Es reicht nicht mehr, die Lösungen nur zu implementieren. Krankenhäuser müssen aktiv belegen, dass die Systeme genutzt werden — andernfalls drohen empfindliche Strafzahlungen.


Stufenweiser Nachweis der Nutzungsquote


Die Nachweisphase ist klar definiert:

  • 2027: Mindestens 60 % Nutzung

  • 2028: Mindestens 70 % Nutzung

  • 2029–2031: Mindestens 80 % Nutzung


Das KHZG verpflichtet Kliniken also, die Nutzung ihrer Anwendungen stufenweise zu steigern. Für IT-Abteilungen bedeutet das: eine präzise Messung, transparente Dokumentation und kontinuierliche Optimierung der Lösungen.


Wichtige Indikatoren zur Nutzungsüberprüfung


Im Fördertatbestand 3 (FTB3), unter den auch Spracherkennungslösungen wie Dragon Medical One fallen, könnten verschiedene Nutzungsindikatoren eine Rolle spielen:

  • Intensität: Anzahl der aktiven User, Log-Ins und Nutzungszeiten

  • Produktivität: Erstellte Dokumentationszeilen, Diktierdauer

  • Funktionsnutzung: Nutzung von Autotexten oder Sprachbefehlen

  • Erkennungsqualität: Korrekturrate, Auswertung von Qualitätsberichten

  • Nutzerfeedback: Ergebnisse aus Interviews und Umfragen

  • Technische Systemprotokolle: Log-Ins, Fehlerberichte


Durch diese Kriterien kann die tatsächliche Nutzung der Spracherkennungslösung genau nachvollzogen werden.


Strafzahlungen: Vermeiden statt bezahlen


Die finanziellen Konsequenzen einer nicht erreichten Nutzungsquote sind erheblich. Beispielrechnungen zeigen die Dimension:

  • 2027: 0,16 % des Jahresumsatzes

  • 2028: 0,32 % des Jahresumsatzes

  • Ab 2029: 0,4 % des Jahresumsatzes


Für größere Häuser mit Umsätzen von mehreren hundert Millionen Euro kann das schnell sehr teuer werden. Selbst kleinere Kliniken müssen mit sechsstelligen Strafen rechnen. Vor dem Hintergrund, dass jetzt schon viele kleinere Häuser defizitär sind, sind die Strafen auch hier empfindlich.


Handlungsempfehlung: Nutzung jetzt optimieren


Die gute Nachricht: Kliniken können sich rechtzeitig vorbereiten. Durch eine frühzeitige Evaluation der Nutzung und gezielte Maßnahmen zur Steigerung der Anwenderakzeptanz lassen sich sowohl Strafzahlungen als auch organisatorische Belastungen vermeiden.

Dragon Medical One bietet hier einen klaren Vorteil: Mit seinen detaillierten Nutzungs- und Performance-Reports können IT-Entscheider den Stand der Sprachdokumentation jederzeit transparent einsehen und optimieren.


Unser Angebot


4voice unterstützt Sie dabei, die Nutzung Ihrer Spracherkennungslösung KHZG-konform zu evaluieren und zu steigern. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Ihre Klinik ab 2027 optimal aufgestellt ist und Fördermittel langfristig gesichert werden.



 
 
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